Die 10-%-Regel: Wenn aus einer kleinen Sanierung plötzlich eine große wird
Eigentlich sollte nur etwas repariert werden. Vielleicht müssen Balkone instand gesetzt, Fassadenschäden beseitigt oder Teile des Außenputzes erneuert werden. Die Arbeiten beginnen – und erst danach wird deutlich, dass die Maßnahme energetische Anforderungen auslöst.
Dann kann aus einer überschaubaren Instandsetzung plötzlich ein erheblicher zusätzlicher Kostenblock werden.
Was steckt hinter der 10-%-Regel?
Werden bei einem bestehenden beheizten Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut, müssen die betroffenen Flächen bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.
Eine Ausnahme gilt, solange nicht mehr als 10 % der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe verändert werden. Wird diese Grenze überschritten, greifen die entsprechenden Anforderungen. Bei Außenwänden kann beispielsweise ein bestimmter U-Wert einzuhalten sein.
Das Problem: Die 10 % beziehen sich nicht auf die Kosten der Maßnahme, sondern auf die veränderte Fläche.
Aus Reparatur wird energetische Sanierung
Besonders unangenehm kann das werden, wenn Eigentümer oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft zunächst nur eine klassische Instandsetzung planen.
Müssen im Zuge einer Balkonsanierung beispielsweise größere Bereiche der Fassade geöffnet oder der Außenputz erneuert werden, kann die 10-%-Grenze überschritten werden. Dann reicht es unter Umständen nicht mehr, lediglich den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die betroffenen Außenbauteile müssen zusätzlich energetisch ertüchtigt werden.
Aus einer kalkulierten Reparatur können dadurch erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.
Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist das problematisch: Was zunächst wie eine überschaubare Sonderumlage aussieht, kann sich plötzlich zu einer finanziellen Belastung von mehreren zehntausend Euro je Wohnung entwickeln.
Das Entscheidende passiert vor Beginn der Arbeiten
Die wichtigste Erkenntnis ist deshalb nicht, dass energetische Anforderungen grundsätzlich schlecht wären. Im Gegenteil: Wenn ohnehin größere Bauteilflächen erneuert werden, kann eine energetische Verbesserung sehr sinnvoll sein.
Problematisch wird es, wenn Eigentümer erst während der Arbeiten erfahren, welche gesetzlichen Folgen ihre Maßnahme hat.
Dann sind Aufträge vergeben, Gerüste aufgestellt und Bauteile möglicherweise bereits geöffnet. Der Spielraum für eine andere Planung ist entsprechend klein.
EnerFellows-Tipp
Vor größeren Arbeiten an Fassade, Dach, Fenstern oder anderen Außenbauteilen sollte deshalb nicht nur die handwerkliche Maßnahme betrachtet werden.
Vor der Beauftragung sollte geprüft werden, ob durch Umfang und Art der Arbeiten energetische Anforderungen ausgelöst werden.
Eine kurze Prüfung im Vorfeld kann verhindern, dass aus einer vermeintlich kleinen Sanierung unerwartet ein finanzielles Großprojekt wird.
EnerFellows unterstützt Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften gerne dabei, geplante Maßnahmen vorab energetisch einzuordnen und mögliche gesetzliche Anforderungen frühzeitig zu erkennen.
