Die Förderprogramme für die Sanierung

Förderprogramme für die energetische Sanierung

Ziel aller Förderprogramme ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2045. Aktuell gibt es drei Förderprogramme sowie eine steuerliche Förderung.

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – BAFA-Förderung

Die Kosten für die Energieberatung werden zu 50 % von der BAFA übernommen.

Maximaler Zuschuss:

  • maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

Das wichtigste Ergebnis der Energieberatung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP).

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Fokus: Einzelne energetische Sanierungsschritte ohne Komplettsanierung.

Konditionen:

Direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Gefördert werden beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster oder Lüftungsanlagen mit 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit.

In Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %. Gleichzeitig steigen die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) werden derzeit mit 30 % gefördert.

Darüber hinaus gibt es weitere Boni, beispielsweise den Effizienzbonus, den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus.

Hierzu wird es noch einen separaten Beitrag geben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) – KfW-Förderung

Fokus: Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus (EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40).

Konditionen:

Zinsgünstige KfW-Kredite (z. B. Programm 261) mit bis zu 150.000 Euro Kreditsumme sowie attraktiven Tilgungszuschüssen – abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard.

Es handelt sich hierbei um einen Kredit, den Sie nicht vollständig zurückzahlen müssen. Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt, richtet sich danach, welcher Effizienzhausstandard nach Abschluss der Sanierung erreicht wird. Bei einem Effizienzhaus 55 (EH 55) beträgt der Tilgungszuschuss derzeit beispielsweise rund 20 % der Kreditsumme.

Wichtig ist: Ihre Hausbank entscheidet letztendlich, ob Sie diesen Kredit erhalten, da KfW-Kredite grundsätzlich über die Hausbank abgewickelt werden.

Hierzu wird es ebenfalls noch einen separaten Beitrag geben.

Steuerliche Förderung (§ 35c Einkommensteuergesetz)

Neben den klassischen Förderprogrammen gibt es auch eine steuerliche Förderung. Energetische Sanierungsmaßnahmen können nach § 35c Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgesetzt werden.