GEG wird durch GModG ersetzt

Gebäude­modernisierungs­gesetz statt GEG: Was sich jetzt ändert

Mit dem Gebäude­modernisierungs­gesetz, das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, liegt nun der endgültige Gesetzesbeschluss vor. Das GModG löst die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Regelung ab und führt stattdessen einen technologieoffenen Rahmen für Heizsysteme ein.

Die 65-%-EE-Pflicht entfällt

Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzesbeschlusses ist die Aufhebung der bisherigen Heizungsregelungen im Gebäudeenergiegesetz. Konkret werden § 71 GEG, die §§ 71b bis 71p sowie § 72 GEG gestrichen. Dadurch fällt die bisherige allgemeine Vorgabe weg, nach der neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 % der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen mussten.

Der Einbau neuer Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bleibt weiterhin möglich, allerdings unter schrittweise steigenden Vorgaben für die verwendeten Brennstoffe. Darüber hinaus enthält das GModG neue Regelungen zu Gebäudeautomation, Energieausweisen, Solarenergie, Nichtwohngebäuden, Ladeinfrastruktur und Neubauten.