Energieausweis vs. Energiebedarfsausweis im neuen GModG

Im Vergleich zum bisherigen GEG erhalten reine Wohngebäude im Bestand nach dem neuen GModG mehr Wahlfreiheit beim Energieausweis. Eigentümer können künftig zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis wählen. Die bisherige Regelung mit dem Stichtag 1977 entfällt vollständig.

Für andere Gebäudearten gilt diese Wahlfreiheit nicht. Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau, Wohngebäude im Neubau sowie gemischt genutzte Gebäude im Bestand oder Neubau benötigen weiterhin immer einen Bedarfsausweis.

Das Wahlrecht zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gilt damit ausschließlich für reine Wohngebäude im Bestand.

Für einen Verbrauchsausweis sollen künftig nur noch zwei aufeinanderfolgende Jahresenergieabrechnungen erforderlich sein. Die letzte Abrechnung darf dabei nicht älter als 18 Monate sein.