Energieausweis vs. Energiebedarfsausweis im neuen GModG
Im Vergleich zum bisherigen GEG erhalten reine Wohngebäude im Bestand nach dem neuen GModG mehr Wahlfreiheit beim Energieausweis. Eigentümer können künftig zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis wählen. Die bisherige Regelung mit dem Stichtag 1977 entfällt vollständig. Für andere Gebäudearten gilt diese Wahlfreiheit nicht. Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau, Wohngebäude im Neubau sowie gemischt genutzte…
